Wir setzen uns für Arbeitnehmer ein – kompetent, engagiert und zuverlässig. Ob Kündigung, Abmahnung oder Vertragsstreitigkeiten: Wir vertreten Ihre Interessen und sorgen dafür, dass Sie fair behandelt werden.
Beratung bei Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz
Gehalts- & Bonuszahlung
Beratung zu Gehalt und Bonus und sonstigen Vergütungen
Urlaubs- & Krankheitstage
Hilfe bei Fragen zu Urlaubs- und Krankeitstagen
Arbeitszeugnis
Erstellung und Überprüfung von Arbeitszeugnissen
Befristung & Teilzeit
Beratung zu befristetem Arbeitsvertrag, Teilzeitbeschäftigung und Entfristung
Beratung für Führungskräfte
Juristische Beratung und Unterstützung bei Führungs-verantwortung
Überuns
Warum Mandantenuns vertrauen
Arbeitsrecht
Rechtsanwältin spezialisiert auf Arbeitsrecht
Taktik
Jede Maßnahme verfolgt einen klaren Plan, um Ihre Position optimal durchzusetzen.
Kommunikation
Verständliche Einschätzung, ehrliche Empfehlungen und persönliche Betreuung
Digital
Effiziente, ortsunabhängige und moderne Prozesse
FAQ – häufig gestellteFragen
Ich habe eine Kündigung erhalten – was soll ich jetzt tun?
Reagieren Sie schnell. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Wir prüfen für Sie, ob die Kündigung wirksam ist, und leiten bei Bedarf umgehend die nötigen Schritte ein.
Muss ich eine Abmahnung einfach hinnehmen oder kann ich mich dagegen wehren?
Sie müssen eine Abmahnung nicht einfach akzeptieren. Wir prüfen, ob sie rechtlich haltbar ist, und können gegebenenfalls eine Gegendarstellung oder Entfernung aus der Personalakte verlangen. Viele Abmahnungen sind formell oder inhaltlich angreifbar.
Welche Rechte habe ich, wenn ich mich am Arbeitsplatz gemobbt fühle?
Mobbing stellt eine erhebliche Verletzung Ihrer Persönlichkeitsrechte dar. Sie haben Anspruch auf Schutz durch den Arbeitgeber und können rechtliche Schritte einleiten – etwa eine Beschwerde, Abmahnung des Täters oder Schadensersatzforderung. Wir unterstützen Sie dabei vertraulich und sensibel.
Darf mein Arbeitgeber meine Arbeitszeit einfach ändern oder mich versetzen?
Nur, wenn Ihr Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung das zulässt. Jede Änderung muss billigem Ermessen (§ 106 GewO) entsprechen. Wir prüfen für Sie, ob die Änderung rechtmäßig ist oder ob Sie sich dagegen wehren können.
Wann habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur selten, z. B. bei einem gerichtlichen Vergleich oder einer betriebsbedingten Kündigung mit Abfindungsangebot (§ 1a KSchG). Häufig lässt sich jedoch im Rahmen von Verhandlungen eine Abfindung erzielen – das übernehmen wir für Sie.